Sonntag, 31. Juli 2011

Professioneller Webauftritt für Tierberufe

Heutzutage hat fast jeder eine Webseite für sein berufliches Angebot.
Bei meiner Recherche für diesen Artikel habe ich mir zahlreiche Webseiten angesehen, von Tierheilpraktikern, Hundetrainern, Tierschutzvereinen,...
Das Ergebnis war ernüchternd: Kaum eine Seite hat es geschafft, mich als Leser zu fesseln und das, obwohl ich mich nun wirklich für tierische Angebote interessiere!

Deshalb heute ein paar Dos und Don`ts für euren Internetauftritt. 

Dos:
  1. Die Texte müssen gut leserlich sein, die Schrift ausreichend groß und deutlich. Lasst immer jemanden Korrektur lesen, auch inhaltlich. 
  2. Beschränkt euch auf das Wesentliche. Niemand hat Lust oder Zeit, sich durch ellenlange Texte zu wühlen. 
  3. Welchen Nutzen bietet ihr dem Kunden? Sprecht seinen Bedarf an! 
  4. Weniger "ich" oder "wir", dafür eine deutliche "Sie"-Ansprache. 
  5. Haltet die Seite aktuell und pflegt sie regelmäßig, damit sie nicht zu einer "Internetleiche" wird.
Don`ts:
  1. Verschnörkelte Schriftarten - wirken zu verspielt und sind schlecht lesbar. 
  2. Schlechte Bildqualität - was wollt ihr mit den Bildern ausdrücken? Beschränkt euch lieber auf wenige, dafür qualitativ gute Fotos. 
  3. Animationen. Ich persönlich empfinde es als absolut störend, wenn mir Hundepfoten durch den Text rieseln oder sich ständig irgendwo ein Banner/Bild bewegt. 
  4. Kein Foto von euch oder eines, das maximal in die Privatgalerie gehört.
  5. Fachchinesisch weglassen, dafür allgemeinverständlich schreiben. Geht davon aus, dass der Kunde keine oder wenig Ahnung hat und holt ihn genau da ab.
Es liegt in eurer Hand, wie der Auftritt eures Unternehmens aussieht! Für einen ersten Eindruck gibt es allerdings keine zweite Chance....

Du möchtest wissen, wie du deine Seite ansprechend gestaltest und Texte richtig formulierst? Dann komm zu meinem Workshop "Professioneller Webauftritt für Tierberufe" am 24.09.2011 in Bad Honnef. Die genaue Seminarbeschreibung findest du hier.

Samstag, 23. Juli 2011

Davon kann man nicht leben

"Vom Einkommen als Hundetrainer (Tierheilpraktiker, Tierphysiotherapeut,...) kann man nicht leben", "Das geht höchstens als 2tes Standbein".
Diesen Satz höre ich immer wieder, sowohl von Neugründern als auch von Tierberuflern, die schon eine Zeit praktizieren.
Stimmt das denn wirklich? Kann man von einem Tierberuf nicht leben? 
Nein, das stimmt so nicht. Es gibt genügend  Menschen, die von ihrem Tierberuf sehr gut leben können.
Vielmehr wirken die oben genannten Sätze wie eine selbstbestätigende Prophezeiung. 
Wer fest genug daran glaubt, dass er davon nicht leben kann, wird genau dieses Ergebnis erzielen.

"Deine Gedanken erschaffen die Wirklichkeit"
Wie bei jeder Selbstständigkeit kommt es letztendlich darauf an, richtig zu gründen, authentisches Marketing zu betreiben und seine Preise richtig zu kalkulieren. Wer dann noch auf sich und seine Fähigkeiten vertraut, wird auch erfolgreich sein - auch in einem Tierberuf!

Sonntag, 17. Juli 2011

Drum prüfe, wer sich ewig bindet....

...ob sich nicht noch ein besserer findet!
Nein, es geht nicht um die Wahl des Partners, sondern um den Namen für das eigene Unternehmen.
Wer sich professionell aufstellen möchte, braucht einen seriösen Namen. Aber nicht jeder Name, der einem selber gefällt, kommt auch bei anderen gut an. Gefangen im eigenen Enthusiasmus entsteht manchmal eine Betriebsblindheit, die zu seltsamen oder komplizierten Namenskreationen führen kann.
Ein Name erzeugt eine Wirkung, die Sie nicht unterschätzen sollten, denn Sie sprechen damit u.a. Bedürfnisse des Kunden an (z.B. nach Kompetenz).

Testen Sie selbst, welcher Name wirkt auf Sie seriöser?
  • Steffis Kleintierpraxis oder Kleintierpraxis Stefanie Müller
Ein Name kann eine bestimmte Philosophie zum Ausdruck bringen, ein humorvoller "Türöffner" sein, Kompetenz vermitteln, Vertrauen erwecken oder auch abschrecken.
Wir alle haben den Wunsch nach Individualität und das darf sich auch im Namen ausdrücken. Achten Sie dennoch darauf, dass der Name einfach und einprägsam ist. Niemandem ist mit einer ausgefallenen Namenskreation gedient, wenn sie sich kein Kunde merken kann. Auch ein 10 minütiger Vortrag über den Sinn oder die Entstehungsgeschichte des Namens sind kontraproduktiv. 
Es gilt also das goldene Mittelmaß zu finden zwischen Originalität und Einfachheit.
Bevor Sie dann den Namen öffentlich kundtun, sollten Sie sich auch über mögliche Namensrechte beim Deutschen Marken-und Patentamt informieren.
Und somit komme ich auf den Titel dieses Themas zurück: Drum prüfe, wer sich ewig bindet...

Montag, 11. Juli 2011

Generalisten vs. Spezialisten

Der Tierberuf-Markt wächst stetig weiter und die Zahl an Mitstreitern nimmt zu. Wie können Sie sich aus der Masse hervorheben? Woher soll der Kunde wissen, dass er mit seinem Anliegen genau bei Ihnen gut aufgehoben ist?

Wenn ich mich auf den Webseiten verschiedener Tierberufler umschaue, werde ich teilweise von einem breiten "Bauchladen-Angebot" erschlagen.
Im Bereich der Hundeschulen bieten manche querbeet alles an: vom Agility über Dog-Dancing, Anti-Jagdtraining und Longieren, Problemhundetraining, Welpentraining, und vieles mehr. Das alles wird von nur einer Person abgedeckt und ich frage mich: Wie kann sie alle Sachen gleich gut können? 
Dann gibt es andere, die sich auf ein Gebiet spezialisiert haben und für dieses Thema als Experten gelten. Sie haben sich das Thema ausgewählt, das ihnen am meisten Freude macht und worin sie am besten sind.

Zu wem würden Sie eher mit Ihrer Katze gehen, die z.B. Hautprobleme hat? Zu einem regulären Tierarzt oder einem, der sich auf Hauterkrankungen bei Katzen spezialisiert hat?
Wer wäre Ihre erste Wahl, bei einem jagenden Hund: Die Hundeschule, die einfach alles anbietet oder der Trainer, der als Experte für Anti-Jagdtraining gilt?

Oft nehmen Kunden sogar eine lange Anfahrt oder höhere Preise in Kauf, nur um von einem Spezialisten betreut zu werden!

"Finde heraus, was du gerne tust und dann tu`s".
Wenn Sie etwas wirklich leidenschaftlich gerne machen, dann sind Sie darin auch gut! Und gute Leistung spricht sich rum, so dass Sie immer häufiger genau die Kunden bekommen, die zu Ihnen passen.

Montag, 4. Juli 2011

Die Haftung des Hundesitters


Ein Artikel vom Team der Tierversicherung.biz

Anhand der folgenden 4 Beispiele wollen wir die Haftung des Hundesitters beleuchten. Diese Fallbeispiele sind die häufigsten Konstellationen, die bei Hundesittern vorkommen.

Fallbeispiel 1: Der Hund gehört einer Familie mit 2 Kindern. Gehen Ehefrau, Ehemann oder eines der Kinder mit dem Hund spazieren, reicht eine private Hundehaftpflichtversicherung. Sie kommt für Schäden an dritten Personen auf. Verursacht der Hund oder ein ihm ausweichendes Auto einen Unfall, kommt die Hundehaftpflicht für den Schaden am Auto und für Personenverletzungen auf. Nicht versichert sind Schäden, die die Eigentümer selbst durch den Hund erleiden. Je nach Versicherungssumme kostet diese Versicherung ab 50,– Euro pro Jahr.

Fallbeispiel 2: Bezahlte Hundesitter sind nicht über die private Hundehaftpflicht des Halters versichert. Sie sind für den Hund verantwortlich und müssen für Personen- und auch Sachschäden aufkommen. Bezogen auf das Beispiel des ersten Falles ist er zusätzlich für die Verletzungen, die der Hund erleidet, haftbar zu machen. Deshalb sollten Profi-Hundebetreuer unbedingt eineHundesitter-Haftpflicht abschließen. Diese gibt es in verschiedenen Ausführungen (Hüten bis 5, 10 oder 15 Hunden gleichzeitig) und beinhaltet zusätzlich noch die Privathaftpflicht für den Hundesitter und seine Familie. Wichtig: Werden die Hunde in der Wohnung des Halters betreut und dieser übergibt dafür seinen Wohnungsschlüssel, müssen auch so genannte Schlüsselschäden mitversichert sein. Denn bei Verlust des Schlüssels ist der Hundesitter für den Austausch des Schlosses haftbar zu machen.

Fallbeispiel 3: Beim Ausführen von Tierheimhunden sollte das Tierheim die zumeist ehrenamtlichen Betreuer gegen Schadensersatzansprüche aus dieser Tätigkeit versichern. Dies setzt meist eine Mitgliedschaft in diesem Tierschutzverein voraus – oder eine eigene Versicherung wird abgeschlossen in Form einer „Gassigeher-Haftpflicht für Tierheimhunde“. Diese kostet ca. 30 Euro pro Jahr und ist nicht tiergebunden.

Fallbeispiel 4: Die Familie bittet eine Nachbarin, den Hund auszuführen. Sollte sich ein Schadensfall wie im ersten Fall ereignen, so ist dieser genauso abgesichert wie alle Schäden an dritten Personen. Vorausgesetzt, der Versicherer hat die „Hütung durch fremde Personen“ mitversichert. Dies ist aber bei nahezu allen Tarifen auf dem Markt der Fall. Sollte die Nachbarin jedoch vom Hund gebissen werden, kann diese gegen den Hundehalter Ansprüche geltend machen. Dies ist über die Hundehaftpflicht mitversichert. Wichtig ist jedoch, dass das Ausführen des Hundes ein „Freundschaftsdienst“ der Nachbarin war, für den sie kein Entgelt erhalten hat.

Weitere Informationen finden Sie auf www.tierversicherung.biz und. Besuchen Sie uns auch auf facebook unter  www.facebook.com/tierversicherung.biz.